Beitragsordnung des Cannabis-Anbauvereins GreenHouse e.V.

Präambel

Diese Beitragsordnung regelt die Mitgliedsbeiträge desCannabis-Anbauvereins GreenHouse e.V. Sie findet Ihre Ermächtigungsgrundlage inder Vereinssatzung und ergänzt diese. Ziel ist eine transparente und gerechte Gestaltung derMitgliedsbeiträge, die den satzungsgemäßen Zweck des Vereins unterstützt. Dabeiwird ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis gefördert, Anreize fürübermäßigen Konsum vermieden und eine wirtschaftliche Produktion für dieMitglieder sichergestellt.

1. Mitgliedsbeitrag und Beitragsmodelle

Der monatliche Grundbeitrag beträgt 19,00 € unddeckt die Verwaltungskosten; er beinhaltet keine weiteren Leistungen außer derVereinsmitgliedschaft. Zusätzlich wird ein Beitrag von 5,00 € pro GrammCannabis erhoben, unabhängig von Sorte und Menge. Daraus ergeben sich folgendeMitgliedschaftsmodelle:

1.1 🌱 Basismitgliedschaft

 - monatlichen Bezugvon 10 g Cannabis

 - monatlicherBeitrag insgesamt 69,00 €

1.2 🪴 Medium

 - monatlichen Bezugvon 25 g Cannabis

 - monatlicherBeitrag insgesamt 144,00 €

1.3 🌿 Large (ab 21 Jahren)

 - monatlichen Bezugvon 50 g Cannabis

 - monatlicherBeitrag insgesamt 269,00 €

1.4 Anpassung der Mitgliedschaft

Downgrades (Reduzierung der Bezugsmenge) sind monatlichmöglich, Upgrades (Erhöhung der Bezugsmenge) sind nur möglich, wenn ausreichendCannabis verfügbar ist.

Die Basismitgliedschaft undnachrangig Mitgliedschaften, die bereits längere Zeit bestehen, werden bei derVersorgung grundsätzlich vorrangig beliefert.

1.5 Aussetzung des Bezungs

Mitglieder können einmal proKalenderjahr den Cannabisbezug sowie die damit verbundene Zahlung für einenMonat aussetzen. Der Antrag hierfür muss schriftlich vor Beginn desbetreffenden Monats gestellt werden. Der Grundbeitrag von 19,00 € istwährend dieses Zeitraums weiterhin zu entrichten.

2. Aufnahmegebühr

Bei Eintritt in den Verein kanneine Aufnahmegebühr von bis zu 99,00 € erhoben werden. Diese ist spätestensmit der ersten Beitragszahlung fällig. Eine Rückerstattung der Aufnahmegebührist ausgeschlossen.

3. Abgabe

3.1 Bestellung

Die Bestellung des Cannabiserfolgt über die Cannanas-Software. Bestellungen müssen bis spätestens 24 h vordem Abgabetermin aufgegeben werden Die Abgabe erfolgt in 5-g-Gebinden;Mitglieder können innerhalb ihrer Bezugsmenge aus den verfügbaren Sorten wählen.

3.2 Mengenbegrenzung

Pro Tag dürfenmaximal 25 g und pro Monat maximal 50 g Cannabis abgeholt werden.

Für Heranwachsende (18–21 Jahre) gilt:  

 - Nur Sorten miteinem THC-Gehalt von unter 10 % dürfen bezogen werden.  

 - Die monatliche Bezugsmengebeträgt maximal 25 g.  

- Die “ 🪴 Large“ Mitgliedschaft (50 g pro Monat) istfür diese Altersgruppe gesperrt.

3.2 Persönliche Abholung

Das bestellte Cannabis muss vomMitglied persönlich in der Abgabestelle abgeholt werden. Der Zutritt zumVereinsgelände ist nur dem Mitglied allein gestattet und erfolgt nach Vorlageeines gültigen Mitgliedsausweises sowie eines amtlichen Ausweisdokumentes.

4 Zahlungsmodalitäten

Die Mitgliedsbeiträge sindmonatlich bis zum dritten Werktag eines Monats zu entrichten, vorzugsweise imSEPA-Lastschriftverfahren.

5 Schlussbestimmungen

Diese Beitragsordnung tritt mitihrer Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Änderungenbedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

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